Unser Steuersparmodell*
   
  Wer ist nicht für jeden Punkt dankbar, den er in der Steuererklärung verbuchen kann. Auch Werbegeschenke zählen - entsprechend dem aktuellen Einkommenssteuerrecht - zu den Punkten, die sich beim "Fiskus" rechnen. So können betrieblich bedingte Geschenke in Höhe von maximal 35,00 € pro Empfänger und Geschäftsjahr voll geltend gemacht werden. Wobei der genannte Betrag nur die Anschaffungs- bzw. Produktionskosten und den Preis für die Werbeanbringung beinhaltet. Nicht jedoch Umsatzsteuer, Verpackung und Versand.
   
 

*Die hier aufgeführten steuerlichen Tipps basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und meinem persönlichen Wissen. Um ganz sicherzugehen, empfehle ich Ihnen, das Thema "Werbeartikel" nochmals mit Ihrem Steuerberater durchzusprechen.

   
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