| Kleiner Steuertrick* | |
| Der Höchstsatz von 35,00 € bei Werbegeschenken kann trickreich erweitert werden, indem der Empfänger sein Geschenk nur betrieblich nutzen kann. | |
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*Die hier aufgeführten steuerlichen Tipps basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und meinem persönlichen Wissen. Um ganz sicherzugehen, empfehle ich Ihnen, das Thema "Werbeartikel" nochmals mit Ihrem Steuerberater durchzusprechen. |
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